Rechtsprechung
VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
GKG § 52 Abs. 1, § 68 Abs. 1; VwGO § 152 Abs. 1
Steitwertkatalog als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Streitwerts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundlagen zur Festsetzung des Streitwerts für ein angedrohtes Zwangsgeld nach Nr. 1.7.2 S. 2 des Streitwertkatalogs 2013 bei möglicher Überschreitung des Streitwerts der Grundverfügung
- rewis.io
Steitwertkatalog als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Streitwerts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertbeschwerde; Wirtschaftliches Interesse; Unselbständige Zwangsgeldandrohung; Streitwert für angedrohtes Zwangsgeld übersteigt Streitwert der Grundverfügung
- rechtsportal.de
GKG § 52 Abs. 1 ; GKG § 68 Abs. 1
Grundlagen zur Festsetzung des Streitwerts für ein angedrohtes Zwangsgeld nach Nr. 1.7.2 S. 2 des Streitwertkatalogs 2013 bei möglicher Überschreitung des Streitwerts der Grundverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 12.01.2017 - AN 9 K 16.1736
- VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 512
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2011 - 1 E 10808/11
Streitwert bei Anfechtungsklage gegen Abrissverfügung und gleichzeitiger …
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324
Im Regelfall dienst die mit der Grundverfügung verbundene Zwangsgeldandrohung nur der Durchsetzung der Grundverfügung und erzeugt für den Betroffenen keine weitergehende Belastung über diejenige hinaus, die bereits durch die Grundverfügung verursacht wird (OVG RhPf, B.v. 9.8.2011 - 1 E 10808/11 - juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 29.06.2015 - 1 E 48/15
Streitwertbeschwerde; Berichterstatter; Zwangsgeldandrohung ne ultra petita
Auszug aus VGH Bayern, 16.03.2017 - 9 C 17.324
Diese - insoweit jedoch nicht eindeutige - Formulierung ist dahingehend auszulegen, dass nicht die Höhe des angedrohten Zwangsgelds, sondern der hierfür anzusetzende Streitwert festzusetzen ist, wenn dieser höher ist als der Streitwert der Grundverfügung; festzusetzen ist dann der "höhere Wert" (so auch SächsOVG, B.v. 29.6.2015 - 1 E 48/15 - juris Rn. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2019 - 2 M 114/18
Sofortige Vollziehung einer naturschutzrechtlichen Anordnung betreffend …
Die mit der Grundverfügung verbundene und im Beschwerdeverfahren noch streitgegenständliche (unselbständige) Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000,00 ? hinsichtlich der Ziffer 3 der Anordnung bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, da auch die Höhe des angedrohten Zwangsgeldes nicht höher ist als der für die Grundverfügung selbst zu bemessende Streitwert (vgl. Nr. 1.7.2 des Streitwertkataloges; BayVGH, Beschl. v. 16.03.2017 - 9 C 17.324 - juris, RdNr. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 01.09.1992 - 1 B 163/92 -, juris, RdNr. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2022 - 19 E 899/21
Herabsetzung des Streitwerts für das durch Rücknahme beendete erstinstanzliche …
Ebenso OVG NRW, Beschluss vom 23. Dezember 2019 - 14 E 1003/19 -, juris, Rn. 3 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. März 2017 - 9 C 17.324 -, NVwZ-RR 2017, 512, juris, Rn. 6; Sächs. OVG, Beschlüsse vom 29. Juni 2015 - 1 E 48/15 -, juris, Rn. 3, und vom 8. April 2015 - 3 E 16/15 -, juris, Rn. 8 ff.